Hajja
18+
Dabei seit: 01.07.2011
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Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Grafik KEIN 'einfach gelag. Fall |
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Zitat: |
Die Nutzung einer fremden urheberrechtlich geschützten Grafik auf der eigenen Webseite stellt nicht zwingend einen einfach gelagerten Rechtsfall dar... |
Hier geht es weiter.
Dazu passt vielleicht auch der schon 'alte link' in Sachen 'Admin haftet für von Usern hochgeladenen Bildern'
Bundesgerichtshof - Urteil vom 12.11.2009 – AZ: I ZR 166/07
Zitat: |
Chefkoch vs Marions Kochbuch – Internetforen-Betreiber haften für illegale Einträge
Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil entschieden, dass der Betreiber der Internet-Rezeptsammlung 'www.chefkoch.de' für von seinen Nutzern widerrechtlich hochgeladene Fotos haften muss. Geklagt hatte der Betreiber der Internetseite 'marions-kochbuch.de'. Er will dem Betreiber von 'Chefkoch.de', der pixelhouse GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler, verbieten lassen, bestimmte von ihm erstellte und unter 'marions-kochbuch' abrufbare Fotografien ohne seine Erlaubnis auf der Interseite öffentlich zugänglich zu machen und fordert Schadenersatz. Die Klage hatte sowohl vor dem LG Hamburg als auch vor dem OLG Hamburg Erfolg. |
weiterzulesen beim Titelschutz Anzeiger
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